Hilfen zur Erziehung
Die Hilfen zur Erziehung sind in Deutschland staatliche (kommunale) Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe für Familien mit Kindern.
Gesetzlich geregelt sind diese Hilfen in §§ 27-40 des SGB VIII Kinder und Jugendhilfe. Die Hilfen werden in §§ 28-35a aufgeführt und meist nach Durchführung des Hilfeplanverfahrens (§ 36) von den örtlichen Jugendämtern gewährt. Bei Inanspruchnahme von Einrichtungen, Diensten und Veranstaltungen anerkannter Träger der freien Jugendhilfe (§ 4 SGB VIII) entsteht im Leistungserbringungsrecht ein Dreiecksverhältnis zwischen Leistungsträger, Leistungserbringer und Leistungsberechtigtem.

Ambulante Hilfen zur Erziehung

Lina Weidermann – Teamleitung
Mobil : 0151 18865285
lina.weidermann@awo-uer.org
Standorte:
Gemeindewiesenweg 36
17309 Pasewalk
Bahnhofstr. 36 a
17358 Torgelow
Jessica Wirzbicki
01512 6445129
jessica.wirzbicki@awo-uer.org
Franziska Drechsel
01512 6445197
franziska.drechsel@awo-uer.org
Martin Placht
01512 6445121
martin.placht@awo-uer.org
Michaela Neske
01512 6445147
michaela.neske@awo-uer.org
Kristina Mallon
01511 8865282
Kristina.Mallon@awo-uer.org
Alina Gierke
01511 8865282
alina.gierke@awo-uer.org
Anne-Kathrin Müller
01511 8865259
anne-kathrin.mueller@awo-uer.org
Sozialpädagogische Familienhilfe nach §31 SGB VIII
SPFH
ist eine ambulante Hilfeform nach § 27 SGB VIII in Verbindung mit § 31
SPFH
ist ein Angebot der Hilfe zur Selbsthilfe in der Lebenswelt der Familie
SPFH
soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien
- in ihren Erziehungsaufgaben mit Rat und Tat zur Seite stehen
- bei der Bewältigung von Alltagsproblemen helfen
- bei der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen
- und Hilfe zur Selbsthilfe geben
Hauptziele
- Hilfe zur Selbsthilfe
- Stärkung des Selbsthilfepotenzials
- Wiederherstellung der Eigenständigkeit der Familie in der Lebensführung
- Förderung des Zusammenhaltes in der Familie
- Abbau von Konflikt- und Gefährdungspotenzialen
Vorraussetzung
- die Familie befindet sich in einer Krise
- der Lebensalltag kann alleine nicht mehr bewältigt werden
- Bereitschaft der Familie zur Mitarbeit und zur Annahme einer Hilfe von außen
- Lernfähigkeit der Familienmitglieder
- positive Eltern-Kind-Beziehung
Zielgruppen
Familien und Alleinerziehende die:
- mit der Erziehung ihrer Kinder aus verschiedenen Gründen Überfordert sind
- die in einer akuten Krisensituation ihren Lebensalltag allein nicht bewältigen können
- deren Kinder Auffälligkeiten zeigen
- deren Kinder von einer geplanten Heimeinweisung stehen oder nach einem Heimaufenthalt in die Familie reintegriert werden
Erziehungsbeistand nach §30 SGB VIII
Erziehungsbeistand / Betreuungshelfer
- ist eine ambulante Hilfeform nach SGB VIII in Verbindung mit §27 SGB VIII oder § 10 JGG (Jugendgerichtsgesetz)
- ist ein Angebot der Hilfe zur Verselbstständigung des Kindes/ Jugendlichen
Der Erziehungsbeistand und der Betreuungshelfer sollen das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen, möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes unterstützen und unter Erhaltung des Lebensbezuges zur Familie seine Verselbstständigung fördern.
Hauptziele
Bearbeitung von Problemlagen des Kindes/ Jugendlichen unter Einbeziehung ihres sozialen Umfeldes.
Wie die Bewältigung von:
- Beziehungsproblemen zwischen Eltern und Kindern/ Jugendlichen
- Schulische Probleme
- Andere soziale Bezüge (Freundeskreis)
- Förderung der Verselbstständigung
Vorraussetzung
Das Kind/ der Jugendliche:
- befindet sich in einer problembehafteten Lebenssituation innerhalb der Familie.
- ist geprägt durch ein gestärktes Beziehungsverhältnis zwischen Eltern und Kind/ Jugendlichen
- zeigt Entwicklungsprobleme, Auffälligkeiten im Leistungs- und Sozialverhalten.
Bereitschaft des Kindes/ des Jugendlichen und der Familie zur Annahme einer Hilfe von außen muss vorhanden sein.
Zielgruppen
Kinder und Jugendliche zwischen 9 bis 16 Jahre in problematischen Familienbeziehungen
Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung
Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung
soll Jugendlichen gewährt werden:
- die einer intensiven Unterstützung zur sozialen Integration und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung bedürfen.
Die Hilfe ist in der Regel auf längere Zeit angelegt und soll den individuellen Voraussetzungen, Bedürfnissen und Zielen des Jugendlichen Rechnung tragen.
Hauptziele
- Hilfe zur Selbsthilfe
- Unterstützung zur sozialen Integration und zu einer eigenverantwortlichen
Lebensführung. - Abbau von Konflikt- und Gefährdungspotenzialen.
- Stärkung der psychosozialen Kompetenzen und Stabilisierung der Persönlichkeit
Vorraussetzung
Der Jugendliche:
- befindet sich in einer stark problembehafteten Lebenssituation.
- ist belastet mit einer Vielzahl von negativen Lebenserfahrungen und
Lebensbeeinträchtigungen. - ist meist durch Beziehungsabbrüche, Vernachlässigung, Vereinsamung, Gewalt und anderen Verletzungen geprägt.
- kann den Lebensalltag allein nicht mehr bewältigt.
Bereitschaft des Jugendlichen zur Annahme einer Hilfe von außen muß vorhanden sein.
Zielgruppen
Junge Menschen bis zum 21. Lebensjahr.