Kinderhaus am Wald
Adresse
Kastanienallee 216
17358 Torgelow-Drögeheide
Telefon 03976 202454
kinderhaus@verein-hilfe-zur-erziehung.de
Pädagogische Leitung
Petra Freimuth
Gesetzliche Grundlagen
- § 27 i.V.m. § 34, § 35a und § 41 nach SGB VIII
- Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland
Die pädagogischen Ziele sind:
- die Stärkung der individuellen Persönlichkeit der Kinder und Jugendlichen durch erlebensorientierte sozialpädagogische Angebote
- die Förderung der sozialen Kompetenzen durch die Integration der Kinder und Jugendlichen in der Einrichtung und in der entsprechenden regionalen Lebenswelt für das Erlernen von Alltagskompetenzen
- die individuelle Zuwendung für ein kindgerechtes dem Alter entsprechendes methodisches Arbeiten mit den Kinder und Jugendlichen im Alltag
- die Unterstützung bei der schulischen und beruflichen Bildung
- die Aufarbeitung der Herkunftserfahrungen und des Erlebten in dem Herkunftssystem der Kinder und Jugendlichen
- die Zusammenarbeit mit dem Herkunftssystem der Kinder und Jugendliche zur möglichen Rückkehr in die Herkunftsfamilie bzw. zur Unterstützung der eigenständigen Lebensführung der Kinder und Jugendlichen
- Hinführung der Kinder und Jugendlichen zur Selbstakzeptanz, Selbstverantwortung und Verantwortung für die soziale Umwelt sowie zur selbständigen Lebensführung
- die sozialtherapeutischen Angebote zur Bearbeitung spezieller Problemlagen mit externen Kooperationspartner*innen.
Zielgruppen
Kinder und Jugendliche im Alter von 10 bis 21 Jahren, insbesondere:
- Kinder und Jugendliche aus extrem belasteten Herkunftsfamilien (Suchtproblematik, Gewalt, Vernachlässigung, psychisch kranke Eltern).
- Kinder und Jugendliche, bei denen keine Rückführung ins Herkunftssystem möglich werden wird.
- Kinder und Jugendliche aus Inobhutnahme als Anschlusshilfe
Mögliche Ausschlusskriterien können insbesondere sein:
- wenn eine schwere nicht durch eine Therapie veränderbare psychische Erkrankung bzw. Behinderung vorliegt;
- wenn eine schwere Suchterkrankung vorliegt und vor Aufnahme in die Einrichtung eine entsprechende Maßnahme der Suchtentwöhnung vorgeschaltet werden muss oder
- die Beendigung einer Hilfe wird im Kontext mit dem fallführendem Jugendamt festgelegt.

