Jugendarbeit

Die Jugendarbeit ist ein Teil der Jugendhilfe. Sie wird im Kinder- und Jugendhilfegesetz geregelt. Sie ist neben der Bildung und Erziehung in Elternhaus, Kindergarten oder Schule und beruflicher Ausbildung ein weiterer Bildungsbereich, der Kindern und Jugendlichen außerhalb von Schule und Beruf angeboten wird.

Was ist Jugendsozialarbeit?

  • Jugendsozialarbeit ist im SGB VIII unter den Paragrafen 13 verankert.
  • Jugendsozialarbeit findet in dafür vorgesehenen Orten oder mobil statt

Ziele:

  • Gemeinsam mit der einzelnen Vertretern der Zielgruppe Zukunftsperspektiven erarbeiten, umsetzen und begleiten
  • Soziale Handlungskompetenzen erweitern durch Förderung der Selbständigkeit
  • Gesellschaftliche und individuelle Hilfsangebote erschließen
  • Anbindung an Vereine und Organisationen
  • Unterstützung und Begleitung bei Alltagsproblemen wie z.B
    • Schwierigkeiten im strafrechtlichen Bereich
    • Ausbildung- bzw. Jobsuche
    • Häusliche Probleme

Der*die Jugendsozialarbeiter*in

  • Pflegt engen Kontakt zu den Kindern und Jugendlichen
  • Bemüht sich um die Durchführung verschiedenster Projekte mit den Kindern und Jugendlichen
  • Unterstützt sie bei der Lösung ihrer individuellen Probleme
  • Arbeitet eng mit einem sie umgebenden Netzwerk zur Zielerreichung zusammen

Zielstellungen der Jugendsozialarbeit

  • Jugendsozialarbeit verfolgt das Ziel, junge Menschen im Alter von 7 bis 26 im sozialarbeiterischem Kontext bei ihren Problemlagen zur Seite zu stehen und Ihnen im Alltag wichtiger Ansprechpartner zu sein.
  • Abbau sozialer Benachteiligungen und Förderung von schulischen, außerschulischen bzw. berufsorientierenden Hilfestellungen

Inhalte der Jugendsozialarbeit

  • Einzelfallhilfe
  • Gruppenarbeit
  • Netzwerk- und Gremienarbeit
  • Präventionsarbeit
  • Berufsfrühorientierung
  • Projektarbeit

Zielgruppe:

Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 26 Jahren

Jugendsozialarbeit ist ein freiwilliges, kostenloses und vertrauliches Angebot.

Gefördert von