Hilfen zur Erziehung

Die Hilfen zur Erziehung sind in Deutschland staatliche (kommunale) Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe für Familien mit Kindern.

Gesetzlich geregelt sind diese Hilfen in §§ 27-40 des SGB VIII Kinder und Jugendhilfe. Die Hilfen werden in §§ 28-35a aufgeführt und meist nach Durchführung des Hilfeplanverfahrens (§ 36) von den örtlichen Jugendämtern gewährt. Bei Inanspruchnahme von Einrichtungen, Diensten und Veranstaltungen anerkannter Träger der freien Jugendhilfe (§ 4 SGB VIII) entsteht im Leistungserbringungsrecht ein Dreiecksverhältnis zwischen Leistungsträger, Leistungserbringer und Leistungsberechtigtem.

 

Ambulante Hilfen zur Erziehung

Lina Weidermann – Teamleitung
Mobil : 0151 18865285
lina.weidermann@awo-uer.org

Standorte:
Gemeindewiesenweg 36
17309 Pasewalk

Bahnhofstr. 36 a
17358 Torgelow

Sozialpädagogische Familienhilfe nach §31 SGB VIII

SPFH
ist eine ambulante Hilfeform nach § 27 SGB VIII  in Verbindung mit § 31

SPFH
ist ein Angebot der Hilfe zur Selbsthilfe in der Lebenswelt der Familie

SPFH
soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien

  • in ihren Erziehungsaufgaben mit Rat und Tat zur Seite stehen
  • bei der Bewältigung von Alltagsproblemen helfen
  • bei der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen
  • und Hilfe zur Selbsthilfe geben

 

Hauptziele

  • Hilfe zur Selbsthilfe
  • Stärkung des Selbsthilfepotenzials
  • Wiederherstellung der Eigenständigkeit der Familie in der Lebensführung
  • Förderung des Zusammenhaltes in der Familie
  • Abbau von Konflikt- und Gefährdungspotenzialen

Vorraussetzung

  • die Familie befindet sich in einer Krise
  • der Lebensalltag kann alleine nicht mehr bewältigt werden
  • Bereitschaft der Familie zur Mitarbeit und zur Annahme einer Hilfe von außen
  • Lernfähigkeit der Familienmitglieder
  • positive Eltern-Kind-Beziehung

 

Zielgruppen

Familien und Alleinerziehende die:

  • mit der Erziehung ihrer Kinder aus verschiedenen Gründen Überfordert sind
  • die in einer akuten Krisensituation ihren Lebensalltag allein nicht bewältigen können
  • deren Kinder Auffälligkeiten zeigen
  • deren Kinder von einer geplanten Heimeinweisung stehen oder nach einem Heimaufenthalt in die Familie reintegriert werden

Erziehungsbeistand nach §30 SGB VIII

Erziehungsbeistand / Betreuungshelfer

  • ist eine ambulante Hilfeform nach SGB VIII in Verbindung mit §27 SGB VIII oder § 10  JGG (Jugendgerichtsgesetz)
  • ist ein Angebot der Hilfe zur Verselbstständigung des Kindes/ Jugendlichen

Der Erziehungsbeistand und der Betreuungshelfer sollen das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen, möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes unterstützen und unter Erhaltung des Lebensbezuges zur Familie seine Verselbstständigung fördern.

Hauptziele

Bearbeitung von Problemlagen des Kindes/ Jugendlichen unter Einbeziehung ihres sozialen Umfeldes.

Wie die Bewältigung von:

  • Beziehungsproblemen zwischen Eltern und Kindern/ Jugendlichen
  • Schulische Probleme
  • Andere soziale Bezüge (Freundeskreis)
  • Förderung der Verselbstständigung

Vorraussetzung

Das Kind/ der Jugendliche:

  • befindet sich in einer problembehafteten Lebenssituation innerhalb der Familie.
  • ist geprägt durch ein gestärktes Beziehungsverhältnis zwischen Eltern und Kind/ Jugendlichen
  • zeigt Entwicklungsprobleme, Auffälligkeiten im Leistungs- und Sozialverhalten.

Bereitschaft des Kindes/ des Jugendlichen und der Familie zur Annahme einer Hilfe von außen muss vorhanden sein.

Zielgruppen

Kinder und Jugendliche zwischen 9 bis 16 Jahre in problematischen Familienbeziehungen

Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung

Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung

soll Jugendlichen gewährt werden:

  • die einer intensiven Unterstützung zur sozialen Integration und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung bedürfen.

Die Hilfe ist in der Regel auf längere Zeit angelegt und soll den individuellen Voraussetzungen, Bedürfnissen und Zielen des Jugendlichen Rechnung tragen.

Hauptziele

  • Hilfe zur Selbsthilfe
  • Unterstützung zur sozialen Integration und zu einer eigenverantwortlichen
    Lebensführung.
  • Abbau von Konflikt- und Gefährdungspotenzialen.
  • Stärkung der psychosozialen Kompetenzen und Stabilisierung der Persönlichkeit

Vorraussetzung

Der Jugendliche:

  • befindet sich in einer stark problembehafteten Lebenssituation.
  • ist belastet mit einer Vielzahl von negativen Lebenserfahrungen und
    Lebensbeeinträchtigungen.
  • ist meist durch Beziehungsabbrüche, Vernachlässigung, Vereinsamung, Gewalt und anderen Verletzungen geprägt.
  • kann den Lebensalltag allein nicht mehr bewältigt.

Bereitschaft des Jugendlichen zur Annahme einer Hilfe von außen muß vorhanden sein.

Zielgruppen

Junge Menschen bis zum 21. Lebensjahr.